Mit dem neuen Mehrwertsteuersystem wird ab 2009 die Mehrwertsteuern auf importierte Anlagen wie normal behoben.
Die Mehrwertsteuern, die eine in China ansässige Firma mit ausländischen Anteilen beim Erwerb von chinesischen Anlagen
bezahlt haben, können auch nicht mehr wie früher zurückerstattet, diese dürfen allerdings ab 2009 abgesetzt werden.
Bis jetzt dürfen die obengenannte Zollmehrwertsteuern zurückerstattet werden. Davon sind am meisten die Firma mit
ausländischen Anteilen betroffen, weil die meisten Importanlagen von diesen Firmen gekauft werden.
Auch die Mehrwertsteuern bei ´´Kleinbetriebe`` werden auf 3% senken. Früher war es jeweil 6%(Industrie) und 4%(Handel). |