ÎÞ±êÌâÎĵµ
Home Steuerberatung Technische Beratung Import/Export Übersetzung/Beglaubigung Kontakt News Links
    NEU:  Niedrigstes Wachstum in China seit 13 Jahren!    11.9% Wirtschaftwachstum im ersten Quartal 2010!    China wird für lange Zeit Exportweltmeister bleiben!    Auch in der Krise wächst Chinas Wirtschaft um 8.7%!    China ist jetzt weltgrößter Automarkt!    
Steuerrecht
Deutschland
Steuertipps und
Steuerfragen
Steuerrecht
Österreich
Home Steuerberatung> Steuertipps und Steuerfragen


Beispiel: Aufenthaltstage ermitteln.
   
Nach DBA wird ein deutscher Arbeitnehmer in China steuerpflichtig, wenn er sich in einem Kalenderjahr über 183 Tage in China aufhält. Wichtig hierbei ist, die Aufenthaltstage richtig zu ermitteln, denn das ist entscheidend dafür, wo man Steuern zahlt und welche Beträge wo fällig werden.
 
Beispiel :
A arbeitet für seinen Arbeitgeber an einem Projekt in China. Er bekommt sein Gehalt wie normal von seinem Arbeitgeber in Deutschland. Vom 01. Januar 2006 bis 20. April 2006 wurde er in England eingesetzt, anschließend machte er 2 Wochen Urlaub in Deutschland und flog am 04. Mai 2006 nach China. Er blieb bis zum 31. Dezember in China, dazwischen flog er am 10. September nach Deutschland und am 24. September nach China zurück.
Seine Aufenthaltstage in dem Jahr sind dann 110 Tage in England, 26 Tage in Deutschland und 229 Tage in China. Der Ausreisetag am 20. April zählt zum England-Aufenthalt, die 2 Ankunftstage 04. Mai und 24. September sowie der Ausreisetag 10. September zählen zum China-Aufenthalt.
England hat allerdings wegen DBA DE/GB kein Besteuerungsrecht, somit ist A für seine Einkommen von den 136 Tagen in Deutschland steuerpflichtig und China kann die Einkommen von den 229 Tagen besteuern.
Die oben genannte Zählmethode ergibt sich aus dem Steuerrecht in Deutschland, das chinesische Steuerrecht ist demgegenüber etwas anders :
Die 2 Ankunftstage 04. Mai und 24. September zählen nicht zum China-Aufenthalt, der Ausreisetag 10. September zählt zum China-Aufenthalt. Die 2 Wochen Urlaub zählen auch zum China-Aufenthalt. Somit ergeben nach der chinesischen Zählmethode 240 Tage in China.
Die zwei Zählmethoden sind verschieden und aus diesem Grund sollte man schon im Vorfeld mit einer von den beiden Steuerbehörden sprechen, so dass man weiß, was toleriert wird. In den meisten Fällen wird es von deutscher Seite toleriert, dass Urlaubstage, die in engem Zusammenhang mit einer China-Tätigkeit stehen, zum China-Aufenthalt gezähllt werden. Wenn A in den 2 Wochen vom 10. September bis 24. September in Deutschland gearbeitet hat, könnte die chinesische Behörde die Tage als Deutschland-Aufenthalt tolerieren.
Es ist bis jetzt nicht bekannt, ob die unterschiedlichen Zählmethoden Gegenstand von Verhandlungen sind.
    Fragen   hochgeladen : am   7-11-2011    um   15:20:55
  Sehr geehrter Herr Wang. Meinem Ehemann wurde ein 2-Jahre-Job mit einem Entsendevertrag in China angeboten. Worauf sollte er besonders im Vertrag achten? 2.Schwierigkeit: letzte Zeit haben wir darüber nach gedacht, uns evtl scheiden zu lassen. Wie ist es jetzt für meine Mann bzw für unsere Familie steuerlich günstiger ? Falls es doch zu keiner Scheidung kommt, welche Punkte bezüglich der Familie (Ehefrau und 15-jährige Tochter) sollte man im Vertrag unbedingt berücksichtigen ? MfG E.N. even@alice.de
Antwort von Moderator
  In China ist steuertechnisch mit dem Familienstand völlig unabhänig.

In China werden die Kinder bei den Steuern auch nicht berücksichtigt, außer Schulkosten in China.

Schreiben Sie mir bitte unbedingt ein Mail, damit ich Sie besser beraten kann.

    Fragen   hochgeladen : am   16-11-2011    um   17:54:54
  Sehr geehrte Damen udn Herren, ich habe hier bereits ein Beispiel für die Berechnung der Aufenthaltstage in China gefunden und wollte mich bei ihnen erkundigen, ob vno chinesischer Seite die Zählweise der Aufenthaltstage immer noch so ist, dass: - der Einreisetag nicht zum Aufenthalt zählt - der Ausreisetag zum Aufenthalt zählt oder zählen beide Tage zum Aufenthalt? Vielen Danke für die Bemühungen R. Hermann
Antwort von Moderator
  Zum Zweck Steuerpflicht werden Ein- und Ausreisetag als ein Tag gezählt.

Zum Zweck Einkommenaufteilung dann nur der Einreisetag als China-Aufenthalt gezählt, Ausreisetag nicht.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne weiter zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   21-11-2011    um   19:48:45
  Sehr geehrte Damen und Herren, wir als Firma beabsichtigen, den Praktikantenvertrag einer Praktikantin auf einer unserer Baustellen in China zu verlängern. Sie hat bisher einen 6-monatigen Vertrag und hat die 183 Zage noch nicht überschritten. Wenn wir verlängern, wird sie die Zeit überschreiten. Was müssen wir als Firma, bzw. unserer Praktikantin tun? (Meldung bei chinesischer Steuerbehörde?) Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir diesbezüglich bitte ein Mail. Es sind einiges zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   28-12-2011    um   17:37:47
  Ni Hao Herr Wang, ich werde ab Januar 2012 eine neue Tätigkeit in Shanghai anfangen, Gehalt wird in Rmb bezahlt. in Deutschland habe ich aber in Zukunft auch noch Verluste aus Vermietung (ca. 12.000 euro/Jahr) zu verzeichnen. jetzt bin ich mir nicht sicher, was aus steuerrechtlichen Aspekten vorteilhafter ist? danke fuer ihre Rückmeldung!
Antwort von Moderator
  Schreiben Sie mir bitte ein Mail, damit ich für Sie ein besseres Konzept ausarbeiten kann.

MFG WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   28-6-2012    um   11:24:31
  Hallo Herr Wang! Ich habe eine Frage zur Versteuerung in China. Ich werde voraussichtlich länger als 183 Tage in China arbeiten. War vorher nicht so geplant. Wie hoch ist der Steuersatz in China. Wie und wohin überweise ich die Steuer? Ist die Steuerzahlung monatlich oder jährlich fällig. Wie kommt die in Deutschland bezahlte Steuer nach China? Gibt es eine Regelung für den Ausgleich von eventuell auftetenden Differenzen der Steuer in China und Deutschland. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen MfG H.Lindemann
Antwort von Moderator
  Hallo, Herr Lindemann,

1. der Steuersatz ist progressiv.
2. Steuern sollen monatlich bezahlt werden, es wird aber oft geduldet.
3. Sie können jetzt in Deutschland beim Finanzamt einen Freistellungsantrag stellen, so dass die bezahlten Steuern schon zurück erstattet werden.
4. Steuern können nicht direkt an die Steuerbehörde überwiesen werden, man muss die Steuern bei der Bank einzahlen.
5. Die Differenzen zwischen Steuern in China und Steuern in Deutschland werden nicht staatlich geregelt.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mir bitte ein Mail unter info@globalchinaservice.com

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   2-8-2012    um   19:17:50
  Hallo, ich wurde fuer meine deutsche Firma fuer 170 Tage nach China entsendet. In den restlichen Monaten werden ich aus beruflichen Gruenden auch nach China reisen. Somit werde ich dieses Jahr ueber die 183 Tage kommen, wenn ich Entsendung und Reise zusammen addiere. Geht das? Habe ich ein Steuervorteil in China? Kann ich dann trotzdem die Verpflegungspauschale fuer die ersten 3 Monate Entsendung beim AG geltend machen? Danke vorab.
Antwort von Moderator
  Die Tage können zusammen addiert werden.

Ob Sie Steuervorteile in China haben, muss man individuell betrachten. Schreiben Sie mir bitte ein Mail!

Die Verpflegungspauschale von den ersten 3 Monaten habe ich bis jetzt nicht für meine Kunden in China erklärt, sofern diese in Deutschland steuerfrei sind.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   24-9-2012    um   9:42:53
  Sehr geehrter Herr Wang Qingjun, ich bin seit März 2010 in China, entsendet. Steuer bezahle selber. Gehe am 10.12.2012 zuruck nach Deutschland. Habe aber jetzt Probleme mit meiner Steuerberechnung , da ich dieses Jahr öfter aus dem Land (China)musste. (Liste hier auch meine 2 geplante/gebuchte Reisen auf): Aufenthalte in D.:15.12.11-03.02.2012,(53 Tage? 34T.?) 17.05.12-12.06.12(25 Tage); 17.08.12-28.08.12(11 Tage); 03.11.12-15.11.12(12 Tage); Urlaub in Thailand:17.10.12-01.11.12(15Tage) 10.12.2012 Abreise nach Deutschland. Wenn mit Thailandurlaub, dann mehr als 90 Tagen. Oder? Aufenthalt Dezember2011-Febr.2012 zusammen rechnen oder nur ab 1Januar? Könnten Sie mir helfen, bitte? Vielen Dank im Voraus Jürgen
Antwort von Moderator
  Es zaehlt nur die Aufenthaltstage 2012, deshalb betrugen Ihre erste Deutschland-Aufenthalt 34 Tage. Die Tage in Tailand koennen auch zu Deutschland gezaehlt werden.

Mit freundlichen Gruessen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   3-10-2012    um   13:59:22
  Hallo Herr Wang, ich habe hinsichtlich der zählweise der 183-Tage Regelung Unterschiedliches gelesen und gehört. Wie werden die Anreisetage nach China und die Abreisetage von China im chinesischen Steuerecht hinsichtlich der 183-Tage-Regelung gezählt. Zählen diese als Aufenthalt in China zu den 183 Tagen? Wo kann man so etwas im Gesetz finden? Danke für Ihre Antwort!
Antwort von Moderator
  Beim Zählen der Aufenthaltstage(Bestimmung über Steuerpflicht) werden die An- und Abreisetage als voller Tag zu China-Aufenthalt gezählt.

Bei Teilung der Gehälter(Berechung über in China zu erklärendes Einkommen) werden die An- und Abreisetage als halber Tag gezählt.

Diese sind die aktuelle Reglung, ob man diese Schreiben in Englischer-Version finden kann, weiss ich leider nicht.

    Fragen   hochgeladen : am   23-10-2012    um   9:17:23
  Hallo Herr Wang, wie werden die An-/Abreisetage nach/von China hinsichtlich der 183 Tage Regelung gezählt? 1 Anreisetag + 1 Abreisetag = 1 Residenztag oder werden beide Tage als 1 Tag gezählt und entsprechend als Aufenthaltstage gezählt? MfG
Antwort von Moderator
  Um die Steuerpflicht festzustellen, sollen An- und Abreisetag als 1 voller Tag gezählt werden.

Um die Steuern zu ermitteln, werden die An- und Abreisetag jeweils als halber Tag gezählt.

Das ist die aktuelle Reglung! Bei Rückfragen schreiben Sie mir bitte ein Mail!

    Fragen   hochgeladen : am   15-5-2013    um   4:49:57
  Hallo Herr Wang, sehr informative Seite. Habe aber dennoch eine Frage. Habe ca. 180 Tage in Deutschland und 185 Tage in China gearbeitet. Wohnsitz in Deutschland wurde für die Zeit in China abgemeldet. Somit bin ich in China steuerpflichtig. Mache nun meine Steuererklärung in Deutschland und die Frage ist, ob ich für die 180 Tage in Deutschland Steuern zahlen muss oder ob ich diese wieder zurückbekomme da ich ja die 183 Tage überschreite? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüssen Andreas Lehmann
Antwort von Moderator
  Für die 180Tage bleiben Sie weiterhin in Deutschland steuer-pflichtig, sofern Sie Ihr Gehalt in Deutschland erhalten.
    Fragen   hochgeladen : am   30-5-2013    um   22:40:31
  Hallo Herr Wang, -ich bin seit 18.06.12 in China im Rahmen eines Entsendungsverhältnisses für einen Deutschen Arbeitgeber tätig. -am 17.06.13 kehre ich dauerhaft nach Deutschland zurück. -da die 183 Tage in China 2013 nicht erreicht sind bin ich für 2013 in Deutschland steuerpflichtig. -für Januar bis April 2013 habe ich bereits Steuern in China bezahlt, da ich noch nicht wusste, dass ich im Juni zurück nach Deutschland gehe. -nun weigert sich die chinesische Behörde die 2013 bereits gezahlten Steuern zu erstatten mit dem Hinweis, dass ich ja länger als 183 Tage im Land war. 1.-gibt es eine Möglichkeit eine Doppelbesteuerung trotz DBA(!) zu vermeiden, bzw. die Steuern erstattet zu bekommen? 2.-sollte ich meinen Vertrag (zB. bis zum 10.07) verlängern und ab dem 18.06 unbezahlten Urlaub nehmen und auch am 18.06 nach Deutschland zurück kehren, wären dann formal die 183+ Tage in China erbracht um in Deutschland nicht nochmal besteuert zu werden? Vielen Dank und MfG Sollte
Antwort von Moderator
  Die Antwort habe ich Ihnen per Mail geschickt!
    Fragen   hochgeladen : am   10-11-2014    um   1:18:58
  Sehr gehrte Damen und Herren, mein Bekannter ist z.Z. dienstlich in China und wird evtl. in den nächsten Tagen die 183-Tage-Regelung überschreiten müssen, da es dienstlich notwendig ist. Welche arbeitsrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Regelungen muss er beachten? Wird er nachträglich in Deutschland von der Steuer befreit? Muss er nachträglich chinesische Steuern zahlen? Muss er sich dafür nachträglich ein Arbeitsvisum ausstellen lassen? Verrechnen die Finanzämter beider Länder evtl. die ausstehenden Zahlungen? Wie ist die aktuelle Regelung der Berechnung der183 Tage? Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir kurzfristig antworten könnten und danke Ihnen im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Moderator
  Danke für Ihr Interesse!

Man kann in diesem Fall in Deutschland einen Freistellungsantrag beim Finanzamt stellen, so dass für die weiteren Monaten keine Steuern bezahlt werden muss. Manche Finanzämter in Deutschland kann sogar nach dem Einreichen des Antrags die bezahlten Steuern zurückerstatten, dann kann man Anfang nächsten Jahres die chinesischen Steuernachweise vorlegen und muss nicht auf die Rückerstattung warten.

Er muss die Steuern nachzahlen, sofern die 183Tage erreicht sind, danach monatlich, sonst gibt es Verzugszinsen. Wenn er über mich abwickeln möchte, reicht es, wenn wir bis Ende März erledigen.

Die Art des Visums ist zur Zeit noch unabhängig von der Steuererklärung.

Was meinen Sie mit dem ``Verrechnen´´? Meinten Sie die Differenz der Steuersumme in beiden Ländern?

In Deutschland zählen auch die Reisetage zum Tätigkeitsland, in China zählt nur die Hälfte.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   14-1-2015    um   18:8:9
  Wir leben seit einigen Jahren in China und werden in diesem Sommer zurückgehen. Wenn wir über 183 Tage in China sind, werden wir dann für das gesamte Jahr in China Steuern zahlen? MfG A. Wank
Antwort von Moderator
  Bekommen Sie Ihr Gehalt aus China oder aus Ausland?
    Fragen   hochgeladen : am   24-2-2015    um   10:12:24
  Das Gehalt wird aus China bezogen. A. Wank
Antwort von Moderator
  Unabhängig von der 183-Tage-Frist sind Sie für Ihr Einkommen aus China in China steuer-pflichtig, für restliches Einkommen in Ihrem Heimatland steuer-pflichtig.

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    Fragen   hochgeladen : am   18-3-2015    um   8:29:37
  Für das erste halbe Jahr soll das Gehalt in China, danach in Deutschland bezogen werden. Sind wir für das zweite halbe Jahr in China oder in Deutschland steuerpflichtig? Mit freundlichen Grüßen A. Wank
Antwort von Moderator
  Falls Sie weiterhin in China arbeiten, sind die deutschen Gehälter auch in China steuer-pflichtig.
    Fragen   hochgeladen : am   22-4-2016    um   11:39:19
  Hallo, Ich arbeite seit mehr als 10 Jahren in china. Meine letzte Tätigkeit seid März 2014 würde mir gekündigt zum 31 july 2016. ich reise aber am 28 April aus china raus und will wissen ob die letzten 4 Monats Gehälter in china Steuerpflichtig sind. Es würde mir gesagt das eine 183 Tage Regelung nicht greift da ich schon zu lange in china arbeite. In meinem Vertrag steht das ich persönlich für alle Steuer verantwortlich bin und daher will ich natürlich die Auszahlung inclusive des steueranteils ausgezahlt bekomme. Danke für Ihre hilfe Rk
Antwort von Moderator
  Sie können die Gehälter von Januar bis Juni 2014 in China versteuern.

Da Sie langer als 5 Jahre in China waren, kann man definieren, dass Sie in China ansässig waren, darum können Sie die Gehälter sowie Entschädigung in China versteuern.

Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

Mit freundlichen Grüßen!

WANG Qingjun

    
Home    Vorige Seite    Nhste Seite    Letzte Seite    Seite  Insgesamt 2   Seiten    

 

     Stellen Sie Ihre Fragen hier!
 Nicht deutlich? Ein neues Bild!
ÎÞ±êÌâÎĵµ

Jilin Global Fesco, Jiliang Kangjun 14, 130062 Changchun/China. Mail: info@globalchinaservice.com   ;Mobil: 0086 189 4669 6966  

JI ICP BEI 11002854 HAO -1 JI ICP bei 11002854 HAO -1